Afrikanische Schweinepest (ASP) – eine ernstzunehmende Bedrohung für die Schweinehalter

Tamlyn Maclear

Technischer Dienst Schweine

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa immer weiter aus. Am 3.10.2020 wurden noch drei weitere Fälle in Brandenburg, Deutschland, bestätigt. Insgesamt gibt es 50 bestätigte Fälle von ASP in Deutschland. Die Schweiz ist gegenwärtig nicht betroffen und damit dies so bleibt möchten wir Sie mit diesem Newsletter informieren.

ASP ist eine Viruserkrankung, welche Haus- und Wildschweine innert Tagen töten kann. Diese Krankheit ist aber für Menschen nicht gefährlich. Die ASP kommt ursprünglich aus Afrika und wurde vor allem durch den Reiseverkehr nach Europa eingeschleppt.

Die hochansteckende Seuche kennzeichnet sich durch folgende Eigenschaften:

  • Für Haus- und Wildschweine meist tödlich verlaufende Viruserkrankung
  • Aktuell sind keine Impfstoffe oder Heilmittel vorhanden
  • Der Virus überlebt mehrere Monate (Umwelt & Kadavern)
  • Verbreitung durch direkten Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen
  • Menschen können es verbreiten, aber nicht selbst infiziert werden
  • Der Virus kann sich über kontaminierte Lebensmittel (Fleisch, Wurstwaren etc.), Kleidung oder Ausrüstung verbreiten 
  • Klinische Anzeichen (einzelne oder mehrere ersichtlich):

       ○Hohes Fieber

       ○Blauverfärbung der Ohrspitzen und Extremitäten

       ○Durchfall

       ○Blutungen auf der Haut

Wie passiert die Übertragung

Wie die untenstehende Abbildung zeigt, wird ASP über viele unterschiedliche Wege übertragen. Hauptrisiko für eine Ansteckung bei Hausschweinen in der Schweiz sind der direkte Kontakt zu Wildschweinen im Auslauf und die Übertragung durch den Menschen mit infizierten Schuhen oder Kleider.

Quelle: blv.admin.ch

Wie kann ich meinen Schweinebestand vor einer Ansteckung mit dem ASP Virus schützen?

  • Sichere Umzäunung der Ausläufe – kein Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen sicherstellen. Eine Umzäunung ist eine sehr gute Schutzmassnahme, die wir jetzt schon in der Schweiz machen können.
  • Zutritt im Stall nur für berechtigte Personen
  • Hygieneschleuse – Für fremde Besucher Betriebskleider und Schuhe oder Überziehkombi und -stiefel und Desinfektionsmittel bereitstellen
  • Verfüttern von Küchenabfällen an Haus- und Wildschweine ist verboten
  • Sehr kranke Tiere mit verdächtigen Symptomen oder plötzliche und gehäufte Todesfälle sind sofort dem Bestandestierarzt zu melden

Unter folgenden Links finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.

Allgemeine Informationen ASP:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp.html

Aktuellen Situation der ASP in Europa:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tiergesundheit/frueherkennung/asp-wildschwein.html

Für weitere Fragen oder Unklarheiten zum Thema ASP kontaktieren Sie bitte Ihre Granovit Kontaktperson.

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