Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Granovit AG (nachfolgend „Granovit“) und deren Kunden (nachfolgend „der Kunde“, mit Granovit gemeinsam „die Parteien“) abgewickelten Verkaufsgeschäfte ausserhalb des Webshops Swiss Pet Solution.

Diese AGB gelten mit jeder Bestellung des Kunden als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei gegenseitiger, schriftlicher Vereinbarung.

Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung durch Granovit zustande.

2. Qualität und Quantität

Produkte können in der Zusammensetzung des ursprünglichen Angebots oder einer vorangehenden Lieferung abweichen. Granovit, ihre Zulieferanten und/oder Dritthersteller sind auch nach Annahme der Bestellung berechtigt, Änderungen oder Verbesserungen am Produkt vorzunehmen bzw. die Rezeptur abzuändern. Sind explizit spezielle Rezepturen vereinbart, ist Granovit ebenfalls berechtigt, dem Kunden auch alternative und gleichwertige Produkte oder Rezepturen anzubieten. Sollte der Kunde die Annahme der alternativen und gleichwertigen Produkte verweigern, ist Granovit berechtigt, die Bestellung entschädigungslos zu annullieren. Dem Kunden stehen keine Schadenersatzansprüche zu.

Ebenfalls kann die effektiv gelieferte Menge der Produkte von der bestellten Menge abweichen. Für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen der Granovit sind die bei der Verladung am Abgangsort festgestellte und auf den Lieferpapieren festgehaltene Qualität und Beschaffenheit der Ware sowie das bei der Verladung am Abgangsort festgestellte und auf den Lieferpapieren festgehaltene Nettogewicht massgebend. Vorbehalten bleiben für alle durch Granovit verkauften Produkte am Empfangsort vom Kunden zu Beginn der Entladung korrekt festgestellte, offensichtliche Qualitäts- und Gewichtsdifferenzen. Gewichtsdifferenzen aufgrund fehlerhafter Transportmittel bedürfen einer Sachverhaltsaufnahme durch Dritte (Transportbeauftrage, Amtsstellen, Sachverständige, etc.).

3. Lieferung

Sämtliche Produkte werden am Werk von Granovit dem Kunden bzw. seinem Transporteur zur Verfügung gestellt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird die Abholung der Ware vom Kunden selbst in Auftrag gegeben und erfolgt auf seine Rechnung sowie Gefahr. Es gilt der Grundsatz „Ex Works“ (EXW; Incoterms 2020). Nutzen und Gefahr gehen mit Bekanntgabe der Versandbereitschaft der Produkte auf den Kunden über. Es ist dem Kunden überlassen die Produkte gegen Transportschäden und/oder Verlust zu versichern.

Granovit ist berechtigt, Produkte in Teillieferungen zu liefern.

4. Termine

Granovit ist bestrebt, Lieferungen innerhalb der geplanten Lieferfrist auszuführen. Liefertermine sind jedoch in keinem Fall verbindlich.

Im Falle eingeschränkt befahrbarer Verkehrswege oder anderen erschwerenden Hindernissen, welche eine Auslieferung beim Kunden einschränken, verzögern oder verunmöglichen, ist Granovit vorab zu informieren. Andernfalls behält sich die Granovit vor, Mehrkosten für die Lieferung in Rechnung zu stellen.

5. Preise

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten als Preise die aktuellen Tagesbruttopreise abzüglich der offiziellen beziehungsweise der mit dem Kunden vereinbarten Rabatte. Die Preise verstehen sich inklusive  der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer sowie allfällig weiteren gesetzlichen Abgaben. Sollten in der Zeit zwischen Bestelldatum und Lieferung der Ware die Bruttopreise ändern, so gelten die am Liefertag gültigen Preise.

Für Expressbestellungen kann Granovit Zuschläge verlangen.

Die Transportkosten, Verpackungskosten, Nachnahmespesen, Expresszuschläge, Versicherungskosten, sowie sämtliche anderen Kosten, Gebühren und Zölle gehen zu Lasten des Kunden.

6. Zahlungsfrist / Vorauszahlung / Zahlungsverzug

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen der Granovit durch den Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Skontoabzug zu bezahlen. Granovit behält sich das Recht vor, jederzeit entgegen der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist, die Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Bei Zahlungsverzögerungen ist Granovit berechtigt, Bearbeitungsspesen und allfällige Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung anfallen.

Ist der Kunde mit einer (Teil-) Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder muss Granovit aufgrund eines nach Vertragsabschluss eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, die Zahlungen des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zu erhalten, ist Granovit berechtigt, unbeschadet ihrer übrigen Ansprüche, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Lieferungen zurückzubehalten, bis neue Zahlungs- und Lieferbedingungen vereinbart sind und Granovit ausreichende Sicherheiten erhalten hat. Kann eine solche Vereinbarung nicht innert angemessener Frist getroffen werden und werden keine genügenden Sicherheiten gestellt, so ist Granovit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz, einschliesslich Ersatz für entgangenen Gewinn zu verlangen.

Ohne schriftliche Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, allfällige bestehenden oder behaupteten Ansprüche mit solchen von Granovit zu verrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an allen von Granovit dem Kunden gelieferten Waren und Materialien geht erst mit vollständiger Bezahlung auf diesen über. Solange die vereinbarte Vergütung nicht vollständig bezahlt ist, ist Granovit berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung eines etwaigen Eigentumsvorbehalts an allen im Eigentum von Granovit stehenden, sich jedoch im Besitz des Kunden befindenden Waren und Materialien, zu veranlassen.

8. Gewährleistung

Granovit gewährleistet, dass eigens produzierte Produkte sämtliche gesetzliche Vorgaben in der Schweiz erfüllen.

Für Drittherstellerprodukte gelangen die Gewährleistungsregelungen der jeweiligen Dritthersteller zur Anwendung.

Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten der von Granovit gelieferten Produkte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Der Kunde hat Granovit vor der Auftragsbestätigung über Normen und Vorschriften zu informieren, welche infolge seines zwingenden inländischen Rechts zu berücksichtigen sind. Allfällige daraus entstehende Mehraufwendungen für Granovit sind vom Kunden zu vergüten. Der Kunde hält Granovit schadlos, falls Granovit infolge fehlender bzw. ungenügender Information durch den Kunden ein Schaden entsteht.

9. Übergabe der Produkte / Beanstandungen / Mängelrüge

Bei der Übergabe der Produkte sind der Kunde bzw. seine Hilfspersonen oder die vom Kunden mit dem Transport beauftragten Personen verpflichtet, die Produkte zu prüfen. Allfällige Mängel sind vom Kunden bzw. seinen Hilfspersonen unmittelbar  zu rügen. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins wird bestätigt, dass der Kunde die Produkte entsprechend den Angaben im Lieferschein erhalten hat. Die Ansprüche infolge von Transportschäden bzw. Verlust oder Teilverlust der Produkte hat der Kunde gegenüber dem Transporteur geltend zu machen. Der Kunde akzeptiert die Lieferung stillschweigend auch dann, wenn in seiner Abwesenheit stellvertretend für ihn der Chauffeur unterzeichnet hat. Entspricht in diesem Fall die Lieferung nicht den Angaben auf dem Lieferschein, muss Granovit innerhalb von zwei Arbeitstagen informiert werden. Im Falle einer ausbleibenden Lieferung seitens Granovit, muss sich der Kunde ebenso binnen zwei Arbeitstagen bei Granovit melden.

Versäumt der Kunde die rechtzeitige Prüfung, so gilt die gekauften und gelieferten Produkte als genehmigt, sofern es sich nicht um Mängel handelt, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren (sogenannte verdeckte Mängel). Bei verdeckten Mängeln ist innerhalb von 2 Arbeitstagen nach deren Feststellung eine schriftliche Anzeige an Granovit zu erstatten. Die Mängelrechte erlöschen 30 Kalendertage nach Übergabe der Produkte durch Granovit.

Sollten Produkte von Granovit mangelhaft sein, steht der Granovit das alleinige Recht zu, zu entscheiden, ob sie dem Kunden Ersatz der Produkte, eine Kaufpreisminderung oder Rücknahme der Produkte unter Berücksichtigung der Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung anbietet.

10. Haftung

Granovit haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden, die am Liefergegenstand entstanden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Granovit haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, insbesondere haftet Granovit nicht für die Kosten infolge Produktionsausfalls sowie die sich aus der Verwendung der mangelhaften Produkte ergebenden Folgeschäden irgendwelcher Art. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Hilfspersonen der Granovit wegbedungen. Der Kunde hat den Eintritt oder die Vergrösserung eines allfälligen Schadens soweit möglich mit allen zumutbaren Massnahmen zu verhindern. Granovit kann zudem nicht haftbar gemacht werden, wenn höhere Gewalt, Betriebsunterbrüche, Umweltereignisse Streiks, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Verkehrsstörungen oder Verfügungen höherer Instanzen im In- und Ausland die Erfüllung vertraglicher Leistungen verhindern.

Die Haftung von Granovit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf den vom Kunden bezahlten Preis für die gekauften Produkte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.

11. Datenschutz

Es gelangen die Datenschutzbestimmungen der Granovit zur Anwendung.

12. Übertragung von Rechten und Pflichten

Granovit ist berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen Granovit und dem Kunden untersteht Schweizerischem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts/Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand ist am Sitz der Granovit.

14. Salvatorische Klausel

In Ergänzung zu Art. 4 der Usancen der Schweizer Getreidebörse Luzern ist Granovit berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Käufers auf
einen Dritten zu übertragen.

15. Vorrang der deutschen Version

Diese AGB werden in deutscher, französischer und englischer Sprache abgefasst. Bei Differenzen ist der deutsche Text massgebend.